Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStDV 1955 § 5 (weggefallen) SteuerrechtBund Außer Kraft: § 5 EStDV 1955 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 5 EStDV 1955 liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm